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Kostenträger und Versorger
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Nachdem ein Rollstuhl ausgesucht wurde, werden bei der Bestellung des Rollstuhls die Maße des Kindes genommen und mit dem ausgesuchten Zubehör in den Bestellbogen eingetragen. Es empfiehlt sich unbedingt eine Kopie des Bestellbogens zu machen und die Maße und das Zubehör des Rollstuhls bei der Auslieferung genau zu überprüfen. Der Arzt verschreibt den Rollstuhl. Günstig ist es, wenn der Arzt bereits das ausgesuchte Modell rezeptiert. Ein Kostenvoranschlag mit Rezept geht an die Krankenkasse. Diese beauftragt meist eine zweite Firma mit einem Gegenkostenvoranschlag. Dabei ist es wichtig, dass die Maße und genauen Daten nicht an diese weitergeleitet werden, denn diese Beratung ist Arbeit, die das ausgesuchte Sanitätshaus bereits geleistet hat. Hält das ausgewählte Sanitätshaus den gängigen Kostenrahmen ein, gibt es keinen Grund ein anderes Sanitätshaus zu nehmen, selbst wenn der KV preisgünstiger ist. Jeder Versicherte kann unter allen Leistungserbringern frei wählen. Die Krankenkassen dürfen lediglich über günstigere Angebote informieren. Die Versicherten können der Kasse gegenüber begründen, warum sie das Sanitätshaus ihres Vertrauens bevorzugen. Auch der Differenzbetrag muss nicht übernommen werden. Es ist oft vorgekommen, dass das angeblich günstigere Sanitätshaus aufgrund diverser Fehlanpassungen im Endeffekt teurer war. Die Rechtsgrundlage für Preisvergleiche und Informationen über Hilfsmittel durch die Krankenkassen ist § 127 Abs. 3 SGB V: „Die Krankenkassen können bei den Leistungserbringern Preisvergleiche über Hilfsmittel durchführen und die Versicherten sowie die Ärzte über preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten und über Leistungserbringer, die bereit sind zum Festbetrag zu liefern, informieren.“ Nach dem Hilfsmittelkatalog steht jedem Querschnittgelähmten und gleichartig Behinderten eine Zweitversorgung zu. Bei Kindern ist es sinnvoll nicht 2 Rollstühle auf einmal, sondern lieber je nach Wachstum alle 2 Jahre abwechselnd den ersten und die Zweitversorgung zu ersetzen, so dass sie immer 2 Rollstühle zur Verfügung haben. |
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Falls ein Rollstuhl in Reparatur muss, müsste das Kind im Bett liegen und damit ist seine Rehabilitation stark gefährdet. Eine Standardversorgung als Zweitversorgung kann einem Kind nicht zugemutet werden.Die Notwendigkeit einer genauen Anpassung des Rollstuhls und auch des Zweitstuhls bei Kindern ist den meisten Sachbearbeitern der Krankenkassen nicht ersichtlich. Hier ist es günstig, wenn die Eltern um ihre Rechte wissen und die Zusammenhänge erklären können. Zur Zeit lehnen die Kassen sehr vieles erst einmal ab. Daher ist es wichtig, die Notwendigkeit des ausgesuchten Hilfsmittels begründen zu können. Die Krankenkassen haben den sicherlich berechtigten Wunsch zu sparen. Aufgeklärte und für ihr Recht einstehende Versicherte helfen den Kassen an den richtigen und nicht an den falschen Stellen zu sparen. Sie wissen, was wichtig ist und können es begründen, so dass sie das Wesentliche auch bezahlt bekommen. Z.B. setzen die Eltern die Wahl des Sanitätshauses durch, von dem sie wissen, dass sie gerade Kinder kompetent versorgen. Das Outfit des Rollstuhls (z.B. nach Wunsch gestaltete Speichenschützer) spendieren sie ihrem Kind.
Bild rechts: Bei einer guten Rollstuhlversorgung passt der Rolli wie ein Schuh. |
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Fazit Wir müssen davon ausgehen, dass bei fast allen Menschen die Vorurteile, was den Umgang mit dem Rollstuhl und seinen Nutzer betrifft, das Denken und die Meinung bestimmen. Daher ist es wichtig, die Eltern in ihrer Kompetenz für ihr Kind zu stärken, sie über ihre Rechte zu informieren und alle Beteiligten zu schulen. Erstrebenswert ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Selbsthilfegruppen können hierbei einen großen Beitrag leisten. Zum Schluss möchte ich mir noch eine Bemerkung zum Thema und zum Rollstuhlsport für Kinder und Jugendliche erlauben: Bei Fortbildungen kam schon öfter am Schluss der Kommentar: „Es ist ja toll, was Ihr da erzählt, bloß unsere Kinder sind so schwer behindert, für die trifft das nicht zu“. Seitdem ist es uns wichtig bei allen Veranstaltungen Kinder mit dabei zu haben. Wir haben festgestellt, dass „unsere Kinder“ auch nicht anders sind, als die vermeintlich schwerer behinderten und dass unsere Erfahrungen, Ideen und Vorstellungen sehr wohl für alle zutreffen, die den Rollstuhl in irgendeiner Form selbst fortbewegen können, sei es per Hand, Hand und Fuß oder elektrisch. |
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Autorin und Bildmaterial : Ute Herzog |
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